Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Pioneers of Change
Anwendungsbereich
Vertraulichkeit
Pioneers of Change und alle Parteien, mit denen der Verein eine Kooperation eingeht, verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus. Das gilt insbesondere auch für elektronisch verarbeitete Informationen und Daten. Teilnehmer*innen an Pioneers of Change Kursen, Trainings, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten verpflichten sich, Erlebnisse und persönliche Informationen anderer Teilnehmer*innen nicht an Dritte weiterzugeben.
Je nach Bedarf werden von Pioneers of Change durchgeführte Kurse, Trainings, Veranstaltungen, usw. sowohl zur Erinnerung als auch zu Marketingzwecken mit Fotos dokumentiert. Teilnehmer*innen wird je nach Angebot entweder im Zuge der Anmeldung oder zum Auftakt der Veranstaltung die Möglichkeit gegeben, ihre Zustimmung, auf veröffentlichtem Bildmaterial aufzuscheinen, zu verwehren. Teilnehmer*innen, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, sind per ihrer Anmeldung ausdrücklich damit einverstanden, dass Fotos, auf denen sie abgelichtet sind, potenziell veröffentlicht werden.
Preise
Die Berechnung von Preisen und Vergütungen erfolgt in EURO zuzüglich der für gemeinnützige Vereine gesetzlich ermäßigten Umsatzsteuer i.H.v. 10%. Mündlich erhaltene Preisinformationen gelten als unverbindliche Schätzung als Orientierungshilfe für InteressentInnen. Ein Rechtsanspruch besteht nur auf Basis eines schriftlichen Anbots oder auf einer offiziellen Webseite des Vereins veröffentlichten Preise. Etwaige Spesen und Nebenleistungen wie Übernachtungskosten, Fahrtspesen und dergleichen sind für jeden Einzelfall gesondert in den Anboten ausgewiesen.
Zahlungsmodalitäten
Sämtliche Zahlungen sind nach erbrachter Leistung, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung, ohne Abzüge fällig.
Das Teilnahmeentgelt für Kurse, Trainings, Veranstaltungen, usw. muss zur Gänze vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein, mit der Ausnahme von Kursen und sonstigen Angeboten, wo die Teilnehmer*innen erst im Nachhinein eingeladen werden, einen Beitrag nach dem freiwilligen „pay forward“ oder „pay as you wish“ Prinzip beizusteuern.
Leistungsumfang für Veranstaltungen
Im Teilnahmeentgelt sind Kurs- bzw. Seminarunterlagen im üblichen Umfang enthalten. Je nach Fortbildungsprogramm und freier Entscheidung von Pioneers of Change können auch Pausengetränke bzw. Erfrischungen enthalten sein. Sofern nicht anders im jeweiligen Veranstaltungsprogramm angegeben, sind Verpflegungskosten von den Teilnehmer*innen selbst zu tragen. Im Entgelt nicht enthalten sind auf jeden Fall Anreise- sowie Unterkunftskosten sowie deren private Auslagen der Teilnehmer*innen.
Genaue Durchführungszeiten von Kursen, Trainings, Veranstaltungen, usw. inkl. Mittags- und Kaffeepausen werden – sofern sie nicht in der jeweiligen Veranstaltungsinformation enthalten sind – vor Ort bzw. zum Auftakt durch den/die Vortragenden bzw. Veranstaltungsleiter bekannt gegeben.
Stornobedingungen für Veranstaltungen
Die Stornobedingungen können je nach Angebot variieren und sind den jeweiligen Veranstaltungsinformationen zu entnehmen, die auf einer offiziellen Webseite des Vereins veröffentlicht werden.
Stornierungen müssen in schriftlicher Form erfolgen, für die Fristwahrung ist das Einlagen bei Pioneers of Change maßgeblich.
Anmeldungen
Die Kurse, Trainings, Veranstaltungen und sonstigen Angebote von Pioneers of Change weisen in der Regel eine begrenzte Zahl von Teilnehmer*innen-Plätzen auf. Anmeldungen haben schriftlich (per Post) oder elektronisch (online-Formular, Website, E-Mail) zu erfolgen und werden nach der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Mit der Anmeldung wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten der Teilnehmer*innen erteilt.
Durchführung
Pioneers of Change behält sich vor, eine Veranstaltung jederzeit abzusagen. Erfolgt eine solche Absage, so erwachsen den angemeldeten Teilnehmer*innen keinerlei Schadens- bzw. sonstige Ersatzansprüche. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in solchen Fällen abzugsfrei rückerstattet.
Das Fortbildungs- bzw. Veranstaltungsprogramm wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Aus diesem Grund behält sich Pioneers of Change eine Weiterentwicklung der Kurse, Trainings, Lehrgänge sowie Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, -tagen, -orten und –terminen und von ReferentInnen vor. Derartige Adaptierungen berechtigen – ebenso wie allfällige kurzfristige Änderungen – zu keinerlei Schadenersatzansprüchen.
Haftung
Pioneers of Change verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher
Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Eine Haftung von Pioneers of Change für die Verletzung fremder Rechte besteht nur dann, wenn Pioneers of Change vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Wertgegenständen, übernimmt Pioneers of Change keine Haftung.
Die Verantwortung für den Umgang mit den Erlebnissen und Lernprozessen im Zuge der Teilnahme an einem Pioneers of Change Training, Kurs oder sonstigem Angebot liegt grundsätzlich bei dem/der Teilnehmer*in.
Teilnehmer*innen bestätigen mit der Anmeldung, dass sie in normalem Maß körperlich und psychisch belastbar sind, bzw. sollten sie zum Zeitpunkt der Anmeldung an körperlichen (z.B. Herzkrankheit, Epilepsie) oder psychischen Erkrankungen (z.B. Psychose, Depressionen) leiden, sind sie verpflichtet, diesen Umstand bei der Anmeldung der Kursleitung bekannt zu geben.
Die Teilnahme an Pioneers of Change Trainings, Kursen oder sonstigen Angeboten geschieht auf eigene Gefahr und auf eigene Verantwortung.
Gewerbliche Schutzrechte
Die Teilnehmer*innen bzw. der Auftraggeber erwirbt an allen Anregungen, Ideen, Entwürfen und Gestaltungsvorschlägen, soweit sie von Pioneers of Change für dessen Leistungen und Angebote verwendet werden, keinerlei Rechte. Alle Rechte daran stehen ausschließlich Pioneers of Change zu.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen Pioneers of Change und dessen Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes.